Ich verkaufe mein Unternehmen — was passiert mit dem Geld danach?
Kurz: Der Verkaufserlös ist noch kein Vermögen. Er wird erst eines, wenn jemand ihn so diszipliniert führt, wie Sie zuvor Ihre Firma geführt haben — mit einem Liquiditätspuffer für die nächsten Jahre, einer schriftlich festgelegten Anlagestrategie und ohne Entscheidungsdruck. Ob der Verkauf bevorsteht oder bereits abgeschlossen ist, ändert daran wenig.
Was sich am Tag nach dem Closing ändert
Über Jahre kam Ihre Rendite aus Arbeit: aus Entscheidungen, die Sie selbst getroffen haben, in einem Geschäft, das Sie im Detail kannten. Nach dem Verkauf muss das Kapital für sich stehen. Es wird nicht mehr durch Ihre Arbeit besser, sondern durch die Struktur, in der es liegt — und das ist eine andere Disziplin als die, mit der Sie das Unternehmen aufgebaut haben.
Für diese Phase ist niemand zuständig. Steuerberater, Anwalt und M&A-Berater haben ihren Auftrag mit dem Closing erfüllt; was danach mit dem Geld geschieht, liegt außerhalb ihres Mandats. Die Frage bleibt deshalb oft monatelang offen — nicht, weil sie schwer wäre, sondern weil sie niemandem gehört.
Drei Fehler, die wir immer wieder sehen
Sie haben dieselbe Wurzel. Nach zwanzig oder dreißig Jahren, in denen jeden Tag etwas zu entscheiden war, liegt plötzlich Geld da und es gibt nichts zu tun. Aus diesem Leerlauf heraus wird entweder gar nicht gehandelt, zu schnell gehandelt — oder in das investiert, was vertraut ist.
Der erste Fehler ist, gar nicht zu entscheiden. Das Geld verteilt sich auf mehrere Banken, ein großer Teil bleibt auf dem Tagesgeldkonto liegen, „bis eine Entscheidung ansteht", und währenddessen melden sich Berater mit eigenen Produktinteressen. Nach zwölf Monaten ist nichts entschieden, dafür sind drei neue Depots entstanden.
Der zweite ist das Gegenteil: alles auf einmal investiert, weil das Geld arbeiten soll — ohne geklärt zu haben, welcher Teil in den nächsten drei Jahren tatsächlich gebraucht wird.
Der dritte ist der teuerste. Der Verkäufer investiert in das, was er kennt: Beteiligungen an Firmen aus der eigenen Branche, Startup-Investments befreundeter Unternehmer, Immobilienprojekte mit Bekannten. Damit entsteht genau das Klumpenrisiko wieder, aus dem der Verkauf gerade herausgeführt hat — nur diesmal ohne operative Kontrolle darüber.
Wie die Struktur aufgesetzt wird
Wir beginnen nicht beim Portfolio, sondern beim Bedarf. Was haben Sie in den nächsten Jahren konkret vor — eine Immobilie, eine Beteiligung, eine Schenkung an die Kinder? Und welcher Betrag soll künftig monatlich zur Verfügung stehen? Dieser Teil wird als Liquiditätspuffer geführt und gar nicht erst dem Kapitalmarktrisiko ausgesetzt. Er ist es, der Ihnen die Ruhe gibt, den Rest langfristig anzulegen.
Der Rest folgt einer schriftlich festgelegten Anlagestrategie: global diversifiziert über Aktien, Anleihen, Gold und Rohstoffe, nach unserem Allwetter-Prinzip — ein Portfolio, das nicht auf ein einzelnes Szenario setzt. Der Einstieg erfolgt nicht an einem einzigen Tag, sondern über einen vorher festgelegten Zeitraum. Und was geplant war, halten wir laufend gegen das, was tatsächlich eingetreten ist.
Das gilt unverändert, wenn der Erlös schon seit einem Jahr auf verschiedenen Konten liegt. Dann beginnt die Arbeit eben mit dem Ordnen des Bestands statt mit einem leeren Blatt.
Wenn der Verkauf noch bevorsteht
Steht das Signing noch aus, gibt es ein paar Fragen, die sich nur jetzt beantworten lassen: ob die Anteile privat oder über eine Holding gehalten werden, wie der Kaufpreis strukturiert ist, welcher Teil als Earn-out oder Verkäuferdarlehen später fließt. Entschieden werden sie von Ihrem Steuerberater und Ihrem M&A-Berater, nicht von uns. Wir stellen nachgelagerte Fragen frühzeitig und rechnen durch, was die jeweilige Antwort für das Vermögen danach bedeutet.
Wenn der Verkauf bereits hinter Ihnen liegt, ist damit nichts verloren. Die sich anschließenden Fragen dieses Abschnitts gehören ohnehin an eine andere Adresse. Unsere eigentliche Arbeit — aus einem Erlös eine Struktur zu machen — beginnt in beiden Fällen an derselben Stelle.
Unsere Rolle — und ihre Grenzen
Wir sind ein unternehmergeführtes, BaFin-reguliertes Wertpapierinstitut in Berlin mit Erlaubnis nach § 15 WpIG zur Finanzportfolioverwaltung (§ 2 Abs. 2 Nr. 9 WpIG). Wir begleiten keinen Verkaufsprozess, ersetzen keinen Steuerberater und keinen Anwalt. Was wir übernehmen, ist die Verwaltung dessen, was danach da ist — privat gehalten oder im Firmendepot einer Gesellschaft.
Vergütet werden wir über eine transparente Verwaltungsgebühr, nicht über Provisionen, Ausgabeaufschläge oder Zuwendungen von Produktanbietern. Es gibt keine Vertragslaufzeit und keine Kündigungsfrist. Gerade in den Monaten nach einem Verkauf, in denen viele anklopfen, ist das der Unterschied, auf den es ankommt: Wir verdienen nicht daran, dass Sie sich schnell entscheiden.
FAQ
- Ich habe bereits verkauft. Ist es zu spät für eine saubere Struktur?
- Nein. Was vor dem Signing entschieden wird, sind steuerliche Gestaltungsfragen, die ohnehin zu Ihrem Steuerberater gehören. Die Arbeit, um die es hier geht — aus einem Erlös eine tragfähige Struktur machen —, beginnt danach, und sie beginnt genauso gut ein Jahr später.
- Muss ich den Verkaufserlös sofort investieren?
- Nein. Was in den nächsten ein bis zwei Jahren gebraucht wird, bleibt ohnehin außerhalb des Kapitalmarkts, und der Rest wird gestaffelt investiert statt an einem einzigen Tag. Ein Erlös, der schon eine Weile auf dem Tagesgeldkonto liegt, ist ein häufiger Ausgangspunkt — kein Versäumnis.
- Können Sie auch schon vor dem Verkauf einbezogen werden?
- Ja, und das nutzen viele Mandanten. Wir entscheiden dabei nichts, was zum Steuerberater gehört, sondern rechnen durch, was die verschiedenen Varianten für das Vermögen nach dem Verkauf bedeuten.
- Was ist mit den Steuern auf den Verkaufserlös?
- Die klärt Ihr Steuerberater. Ob der Veräußerungsgewinn nach § 16 und § 34 EStG begünstigt ist, ob der Freibetrag ab 55 Jahren greift und was eine Holding daran ändert, ist eine Gestaltungsfrage vor dem Verkauf. Wir beraten dazu nicht.
- Sollte der Erlös privat vereinnahmt oder in einer Gesellschaft gehalten werden?
- Auch das ist eine steuerliche Frage. Für die Verwaltung macht es keinen Unterschied — wir betreuen private Depots und Firmendepots mit derselben Anlagestrategie.
- Was, wenn ein Teil des Kaufpreises später kommt — Earn-out oder Verkäuferdarlehen?
- Die Struktur wird darauf ausgelegt. Künftige Zuflüsse werden eingeplant, und der Teil, der noch am Käufer hängt, wird als das behandelt, was er ist: ein offenes Risiko, kein Vermögen.
- Wie viel kann ich künftig jährlich entnehmen?
- Das ergibt sich aus Ihrem Bedarf, nicht aus einer Faustregel. Wir rechnen von der gewünschten monatlichen Entnahme zurück und halten Ziel und Ist laufend gegeneinander.
- Arbeiten Sie mit meinem M&A-Berater und meinem Steuerberater zusammen?
- Ja, das ist der Normalfall. Wir übernehmen dabei keine ihrer Aufgaben, sondern die Frage, die keiner von beiden beantwortet: was nach dem Closing mit dem Geld geschieht.
